Abmahnung erhalten?
Jetzt die Situation richtig einschätzen.

Eine Abmahnung ist nicht automatisch eine Kündigung. Sie kann jedoch weitreichende Folgen für Ihr Arbeitsverhältnis haben und eine spätere Kündigung vorbereiten. Entscheidend ist, ob die Vorwürfe zutreffen, ob die Abmahnung wirksam formuliert wurde und wie Sie darauf reagieren.

Sascha Seegert
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine Abmahnung sollte nicht einfach unbeachtet bleiben.

Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein konkretes Verhalten und macht deutlich, dass er dieses künftig nicht mehr hinnehmen möchte. Gleichzeitig kann er für den Wiederholungsfall weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung ankündigen.

Eine Abmahnung kann sich beispielsweise auf Zuspätkommen, die private Handynutzung während der Arbeitszeit, zu lange Pausen, verspätete Krankmeldungen oder Konflikte am Arbeitsplatz beziehen. Ob der Vorwurf berechtigt und die Abmahnung wirksam ist, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.

ARBEIT & BERUF

Wann ist eine Abmahnung wirksam?

Nicht jede schriftliche Beanstandung erfüllt automatisch die Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung.

Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten so konkret beschreiben, dass der Arbeitnehmer nachvollziehen kann:

  • welches Verhalten ihm vorgeworfen wird,

  • wann und wo es stattgefunden haben soll,

  • wie er sich aus Sicht des Arbeitgebers hätte verhalten müssen,

  • und welche Konsequenzen bei einer Wiederholung drohen.

Allgemeine Aussagen wie „Sie sind häufig zu spät gekommen“ oder „Ihr Verhalten war unangemessen“ können zu unbestimmt sein. Fehlt außerdem der Hinweis auf mögliche arbeitsrechtliche Folgen, kann dies gegen die Wirksamkeit der Abmahnung sprechen.

Sie sind unsicher, ob Ihre Abmahnung wirksam ist?
Wir prüfen den Inhalt und besprechen mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.

Arbeit & Beruf

Führt eine Abmahnung automatisch zur Kündigung?

Nein.

Eine Abmahnung soll dem Arbeitnehmer zunächst die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten künftig zu ändern. Sie kann daher tatsächlich nur eine Warnung sein.

Sie kann aber auch Teil einer Vorbereitung auf eine spätere Kündigung sein. Das gilt insbesondere dann, wenn weitere Vorfälle dokumentiert und selbst kleinere Pflichtverletzungen konsequent abgemahnt werden.

Eine feste Frist, nach der eine Abmahnung automatisch ihre Wirkung verliert, gibt es nicht. Auch ein späterer gleichartiger Vorfall kann deshalb arbeitsrechtlich relevant werden.

Müssen vor einer Kündigung immer drei Abmahnungen erfolgen?

Nein.

Die Annahme, dass ein Arbeitgeber grundsätzlich erst nach drei Abmahnungen kündigen darf, ist falsch.

Je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens kann bereits eine vorherige Abmahnung ausreichen. Bei kleineren Pflichtverletzungen können mehrere Abmahnungen erforderlich sein. Bei besonders schwerem Fehlverhalten kann unter Umständen auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.

Wie viele Abmahnungen notwendig sind, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf und die Umstände des Einzelfalls.

Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer?

Nach Erhalt einer Abmahnung kommen unterschiedliche Reaktionen in Betracht.

Unser Vorgehen

1. Abmahnung und Unterlagen prüfen

Wir prüfen den konkreten Wortlaut, den geschilderten Vorfall und die vorhandenen Nachweise.

2. Risiken und Ziele klären

Gemeinsam besprechen wir, welche Folgen entstehen können und was Sie erreichen möchten.

3. Vorgehen festlegen

Je nach Situation kann es sinnvoll sein, zunächst nicht zu reagieren, eine Gegendarstellung einzureichen, die Entfernung zu verlangen oder weitere rechtliche Schritte vorzubereiten.

KONTAKT

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht

Sascha Seegert berät Arbeitnehmer bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und weiteren Konflikten im Arbeitsverhältnis.

Im Mittelpunkt steht eine klare Einschätzung der Situation und eine Strategie, die zu Ihrem persönlichen Ziel passt – vom Erhalt des Arbeitsplatzes bis zu einer fairen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Häufig gestellte Fragen

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