VSZ Rechtsanwälte erreicht Freispruch im Rahmen der Anklage eines Arztes wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung.

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte zum Amtsgericht Frankenthal den Mandanten von VSZ Rechtsanwälte angeklagt. Dieser sollte für den Tod eines seiner Patienten verantwortlich sein. Dies behauptete die Staatsanwaltschaft Frankenthal unter Bezugnahme auf ein Gutachten der Rechtsmedizin Mainz. Im Verfahren konnten die Aussagen der Rechtsmedizin Mainz, welche den Mandanten stark belasteten, entkräftet werden, so dass das Amtsgericht Frankenthal den Mandanten freigesprochen hat.

Zurück
Zurück

VSZ Rechtsanwälte erreicht in der Nebenklage Schadensleistungen für den Mandanten nach Kessel-Explosion

Weiter
Weiter

Kunst in der Kanzlei / Einladung zur Vernissage "ESCENARIO"