Neue Veröffentlichung zum Kölner Urteil

Sanitätshaus und Phlebologe dürfen zusammenarbeiten

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Neue Veröffentlichung zum Kölner Urteil der Zulässigkeit von Kooperationen: In der vierten Ausgabe des Jahres 2016 der Zeitschrift „Phlebologie“ wird auf Seite 266 unter dem Titel „Sanitätshaus und Phlebologe dürfen zusammenarbeiten“ gemeinsam mit Herrn Dipl. Pflegewirt Müller die Frage der als schwierig geltenden Kooperation zwischen Ärzten und medizinischem Fachhandel thematisiert. Im Artikel wird ausgeführt, worauf zu achten ist, um nicht in die Nähe unzulässiger Patientenzuweisung zu geraten.

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Neue Veröffentlichung zu den Risiken von §§299 a/b des StGB

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RA Schabbeck im Interview zum Thema Kooperationsverträge