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VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner – für Sie in Ludwigshafen (Kopie)
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Titelblatt einer Präsentation mit dem Logo VMZ, rechts oben, mit dem Titel '1. Tag der Angestellten der LPK RLP' und einer Unterüberschrift zu einem Workshop über Schadensfälle und Haftungsrisiko bei Psychotherapeuten.
Inhalt eines Dokuments über Haftungssysteme, inklusive Kapitelüberschriften zu Zivil- und Strafrecht, Haftung für Psychotherapeuten, Verantwortliche, Versicherungsschutz und Notfallmaßnahmen.
Titelseite eines Dokuments über das Haftungssystem im Zivil- und Strafrecht mit dem Titel 'Einführung in das Haftungssystem Zivil und Strafrecht', Datum 22.06.2015, Seite 3, vom VSZ.
Diagramm zeigt mögliche Reaktionen bei Zivil- oder Strafrecht, mit verschiedenen Akteuren, Fehlerquellen, Schadensersatz und staatlicher Verantwortlichkeit, Datum 22.06.2015.
Titelfolie einer Präsentation mit dem Titel "Haftung (nicht nur) für Psychotherapeuten", darunter der Satz "Wir kommen zum Thema!". Das Datum ist der 22.06.2015 und die Foliennummer ist 5.
Folie einer Präsentation über Haftungsthemen, insbesondere Haftung dem Grunde und der Höhe nach, mit blauer und weißer Farbgestaltung.
Diagram mit zwei blauen Rechtecken, die 'Fehler' und 'Schaden' beschriftet sind, verbunden durch einen gebogenen Pfeil mit dem Wort 'Kausalität' dazwischen.
Diagram mit blauer und roter Boxen, die Kausatität zwischen Fehler und Schaden darstellen, mit Überschrift "Haftung dem Grunde nach" und Datum 22.06.2015.
Folie mit dem Titel 'Schaden aus Sicht des Patienten' und drei bullet points, die die Sicht des Patienten auf Schaden und Haftung im Rechtssystem erklären.
Präsentation mit dem Titel 'Hinweis zur Senkung der Ansprüche' von VSZ, rund um das Thema Haftungsverfahren, mit Bulletpoints zu Vermeidungsstrategien und einem Hinweis auf Haftpflichtversicherung, Datum 22.06.2015, Seite 10.
Diagram zum Thema Haftung dem Grunde nach, zeigt Fehler, Schaden und Kausalität in Pfeilrichtung.
Folie mit dem Titel ‚Fehler‘ und der Aussage ‚Der Behandler haftet nicht für den Erfolg — sondern für die sachgerechte Behandlung!‘, inklusive Datum 22.06.2015 und Seitenzahl 12, mit Logo ‚VSZ‘ in der oberen rechten Ecke
PowerPoint-Folie mit Titel 'Was ist ein Fehler?' und Text über klassischen Behandlungsfehler, inklusive Punktliste mit Ursachen und einem Hinweis auf Gutachten. Datum 22.06.2015, Foliennummer 13.
Präsentationsfolie mit dem Titel 'VSZ' und Text in deutscher Sprache, die besagt, dass die Messlatte 'ausreichend' ist, basierend auf dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Behandlung, verglichen mit einer ähnlichen Berufsgruppe, Datum 22.06.
Titelfolie einer Präsentation mit dem Logo VSZ, Thematik 'Beweislasten'.
Folienslide mit rechtlichem Text: Beweislastumkehr, erklärt, dass der Patient Fehler, Schaden und Kausalität beweisen muss, mit Ausnahme der Beweislastumkehr, bei der der Behandler den Schaden ohne Fehler nachweisen muss.
Titelblatt eines juristischen Dokuments zum Patientenrechtegesetz mit Überschrift § 630 h BGB, Datum 22.06.2015, Seitenzahl 17, blaue Gestaltung
Slide mit Text über Haftungsgrundlagen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehler, inklusive Stichpunkten und Datum 22.06.2015.
Ausschnitt eines Dokuments mit Überschrift § 630 h und Text in deutscher Sprache, der eine rechtliche Definition eines häufigen Fehlers bei medizinischer Behandlung beschreibt.
Folie über Risiken, die nicht mehr mit den 'Tücken' des menschlichen Körpers zusammenhängen, einschließlich technischer Mängel, fehlerhafter Lagerung, Pflichtenverstöße, Hygieneverstöße und organisatorischer Mängel.
Folie über Organisationshaftung mit Punkten zu Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterüberwachung, Standards und internen Abläufen, Datum 22.06.2015, Foliennummer 21, Logo VSZ
Ausschnitt eines juristischen Dokuments vom 22.06.2015 mit Paragraph 630h, discussing patient consent in medical procedures, inklusive rechtlicher Hinweise und Fußzeile mit Datum und Seitenzahl.
Dokument von VSZ mit rechtlichen Hinweisen zur Behandlung ohne Einwilligung, Beispiele für Risiken wie schlechter Schlaf und vorübergehendes Leiden, Datum 22.06.2015, Seite 23.
Folie mit dem Titel 'Ansatz Selbstbestimmung' und Text in Deutsch, weiße Hintergrund, blaue Akzente, Datum 22.06.2015, Seitenzahl 24.
Eine Seite eines Dokuments mit einem Zitat über die Bedeutung der Risikobeurteilung in der Medizin, inklusive Fußnote und Datum 22.06.2015, Seite 25.
Folie mit dem Titel 'Gegenstände der Aufklärung' und einer Übersicht über die Inhalte, darunter Diagnose, Verlauf, Risiko, Mitwirkung und Folgen, von einem rechtlichen Vortrag.
Folie aus einer Präsentation mit Text über Aufklärung, Risiken und Behandlung, erstellt von VSZ, Datum 22.06.2015, Foliennummer 27.
Textdokument mit dem Titel "VSZ" und einem Zitat über Anspruch, Umfang und Genauigkeit der Aufklärung im Zusammenhang mit Heilungsaussichten eines Eingriffs.
Folie mit den Punkten: Aufklärung sicherstellen, Keine Aufklärung nötig, Dokumentation, Verzicht des Patienten. Verzicht ist möglich, aber Wissen, Dokumentation, Wiederholen und im Rahmen der Behandlung bei neuen Anzeichen sind notwendig.
Foliensatz mit dem Titel 'Aufklärung wie?' von einem Rechtsanwalt, mit Inhalt zu Dokumentation bei ärztlicher Einwilligung, Sonderfälle und Risiken
Folie mit Text zum Thema Wahlrecht und Diagnose in der Medizin, darunter die Punkte: Bei klarer Diagnose, Patient muss entsprechend dem Krankheitsbild die Möglichkeit zum Rückzug haben.
Folie eines Vortrags über Problemfälle, mit Text über einwilligungsfähige Menschen, Problemfälle, mit einer blauen Ecke unten, Datum 22.06.2015, Foliennummer 32, VSL logo oben rechts.
Dokument mit dem Titel § 630 h BGB, rechtliches Textstück, unterzeichnet von Vliet, Schabbeck, Zickgraf, Wolfgang, Datum 22.06.2015, Seite 33.
Folie mit Text über den Zweck von Aufzeichnungen in der medizinischen Dokumentation, Zitat aus BGH-Entscheidung, Datum 22.06.2015, Seitenzahl 34.
Folie einer Präsentation mit dem Titel VSZ und einem Textblock über Suizidrisiko und Dokumentation, sowie das Datum 22.06.2015 und die Seitenzahl 35.
Screenshot eines rechtlichen Dokuments mit Überschrift '§ 630 h BGB' und Text zu Haftung und Schadenersatz, das auch einen Titel 'Problematik der sog. Anfängerbehandlung' enthält, sowie das Datum 22.06.2015 und die Seitenzahl 36.
Dokument mit rechtlichem Text und dem Logo 'VSZ' in der oberen rechten Ecke, Datum 22.06.2015, Seite 37
Akte mit dem Titel 'VSZ' und einem Textabschnitt über Psychotherapie, mit Datum 22.06.2015 und Nummer 38.
Präsentationsfolie mit Titel 'Wirkungen der Beweislast' von einer juristischen Präsentation, Datum 22.06.2015, Seite 39, in deutscher Sprache.
Diagram zur Haftung nach Grund, mit Begriffen Fehler, Schaden, Kausalität und einer Erläuterung zu Fehlern durch falsche Aufklärung oder Organisationsmängel.
Titelfolie einer Präsentation mit dem Logo 'VSZ', das Datum 22.06.2015, die Seite 41, der Titel 'Haftung der Höhe nach...' und den Namen der Anwälte van Vliet, Schabbeck, Zickgraf.
Dokument mit Überschrift 'Schadensersatz' und Listenpunkten zu verschiedenen Schadensarten, Datum 22.06.2015, Seitenzahl 42.
Präsentationsfolie mit dem Logo 'VSZ' und Text zu einem Fall von Hirnschädigung, Schmerzensgeld und Rechtsinformationen, Datum 22.06.2015, Seite 43.
Rechtstexte und Zahlen auf einer Präsentationsfolie, die die Höhe von Schmerzensgeld in Deutschland über Jahrzehnte vergleichen.
Das Bild zeigt eine Präsentationsfolie mit dem Titel 'Abwandlung', über die eine Fallbeschreibung einer 45-jährigen Patientin mit Suizid-Vergangenheit und Pflegegrad III steht. Es enthält eine Aufzählung zu Einkommens- und Ausgaben, Haushalt, Sanieru
Eine Tabelle mit finanziellen Daten einer Person, inklusive Nettoeinkommen, Haushaltskosten, Arztkosten, Pflegeaufwand, monatlicher Schaden und Jahresschaden, sowie Berechnungen zum Schaden bis zur Rente und Pflegeversicherung.
Folie mit dem Titel 'Großschaden = Insolvenz?' von einer Präsentation, erstellt am 22.06.2015, Seite 47, mit dem Logo 'VSZ' und den Namen der Autoren in der oberen rechten Ecke.
Präsentationsfolie mit dem Titel 'Arbeitnehmerprivileg', der Unterüberschrift 'Müssen Sie zahlen?', und einem Datum vom 22.06.2015 mit der Seitenzahl 48. Das Logo 'VSZ' ist oben rechts zu sehen, mit den Namen von Vliet, Schabbeck, Zickgraf und Wolfga
Folie über Haftung im Arbeitsverhältnis mit Texten zu verschiedener Fahrlässigkeit bei Arbeitnehmern, Datum 22.06.2015, Seitenzahl 49, VSZ
Schema-Flowchart in Blau- und Schwarztönen, der den Prozess des Anspruchs auf Freistellung in einem rechtlichen Kontext zeigt, mit Begriffen wie Patient, Therapeut, Arbeitgeber und Klage.
Dokumentseite mit dem Titel "Haftung im Arbeitsverhältnis Ansprüche Dritter" und dem Logo "VSZ" in der oberen rechten Ecke. Enthält Text zu zivilrechtlichen Klagen von Patienten gegen Arbeitgeber, mit Stichpunkten zu Haftung und Schadenersatz.
Dokument über Haftung im Arbeitsverhältnis vom 25.09.1997, mit Bezug auf Arbeitsrecht, Risiken, Schadenshöhe, Beschäftigung und Haftungsvereinfachungen, versehen mit Datum 22.06.2015, Seite 52.
Foliensatz einer Präsentation mit dem Logo 'VSZ', Datum 22.06.2015 und Seitennummer 53, Inhalt über rechtliche Themen wie Absinzenverbot, Suizidgefahr, Arbeitsbelastung und Haftung.
Deckblatt einer Präsentation mit dem Titel 'Versicherungsfragen', Datum 22.06.2015, Seite 54, mit blauen und grauen Gestaltungselementen und dem Logo 'VSZ'.
Diagramm zeigt den Ablauf eines Freistellungsanspruchs im rechtlichen Kontext, mit Stationen wie Patient, Therapeut, Arbeitgeber, Versicherung, inklusive Klagen und Schadensübernahmen.
Diagramm zum Freistellungsanspruch mit den Stationen Patient, Therapeut, Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen
Diagramm zum Ablauf eines Freistellungsanspruchs im Gesundheitswesen, mit Patient, Therapeut, Arbeter, Schadensübernahme und Versicherung. Mit Überschriften, Daten und Nummer 57.
Flussdiagramm zum Thema Freistellungsanspruch zwischen Patient, Therapeut, Arbeitsvermittler und Versicherer, mit Hinweisen auf Zahlungen, Schadensübernahme und Versicherungsansprüche, Datum 22.06.2015.
Informationstafel mit Warnung vor fehlender Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers und rechtlichen Konsequenzen
Folie mit Text über Versicherung und Arbeitsschutz, Datum 22.06.2015, Seite 60, blauer und weißer Gestaltung, Logo VSZ
Dokument mit dem Titel § 22 Heilberufegesetz RLP, besondere Berufspflichten, vom 22.06.2015, Seite 61, Deutscher Text, Logos und rechtlicher Textinhalt.
Folie mit dem Logo VSZ, Titel "Prämien", Angaben zu Versicherungsprämien bis 480 EUR, Hinweise zur Risiko- und Tätigkeitsbeschreibung, Warnhinweis mit Sicherheitsanweisung, Datum 22.06.2015, Foliennummer 62.
Folie eines PowerPoint-Präsentation mit dem Titel 'Am Rande:' und den Punkten 'Die Berufshaftpflicht wird gerne als Türöffner zum Vertrieb anderer Produkte genutzt!' und 'Kaufen Sie nur, was sie wirklich wollen!'. Oberer Bereich mit Logo und Rechtsan
Präsentationsfolie mit dem Titel 'Strafrechtliche Haftung', der Unterzeile 'In meinem Job stehe ich mit einem Bein im Knast?', das Datum 22.06.2015 und die Nummer 64.
Folie eines Präsentationstextes über strafrechtliche Haftung, inklusive Paragraphen, Definitionen und Strafrahmen, mit Datum 22.06.2015 und Seitenzahl 65.
Folie einer Präsentation mit dem Titel "Strafrechtliche Haftung - Fahrlässigkeit". Das Logo "VSZ" ist oben rechts. Der Text erklärt, dass die Prinzipien der zivilrechtlichen Haftung auch hier gelten, nämlich Fehler, Schaden und Kausalität. Am unteren
Folie mit rechtlichen Hinweisen, blauer Rand am unteren Rand, Datum 22.06.2015, Seitenzahl 67, VSZ-Logo, Text in deutscher Sprache.
Das Dokument ist ein Urteil des Amtsgerichts Fulda vom 14.06.2010. Es enthält das Beschlusssymbol, eine Wappen-Illustration, und das Logo der Kanzlei VSZ mit den Namen von Rechtsanwälten. Es ist im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässige
Amtliches Schreiben der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz, Frankfurt, mit Adressen und Datum vom 22. Juni 2015, Betreff Ermittlungsverfahren gegen wegen fahrlässiger Tötung.
Präsentationsfolie mit dem Titel 'Was tun wenn ...'. Die Folie enthält Hinweise zur Schadensersatzanspruch bei Schäden, darunter kein Eingeständnis eines Fehlers, sofort den Arbeitgeber informieren, auf die Haftpflichtversicherung achten, und eigene
Abbildung einer Präsentationsfolie mit dem Titel 'Was tun wenn ...' und Richtlinien im Umgang mit Polizei und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen, Datum 22.06.2015, Seitennummer 71.
Abschlussfolie eines Präsentationsdokuments mit Kontaktinformationen eines Anwalts und dem Datum 22.06.2015.

Anfahrt & Umgebung

Unsere Kanzlei befindet sich in der Pettenkoferstraße 9 in Ludwigshafen und ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Mit dem Auto
Parkplätze finden Sie direkt vor der Kanzlei sowie weitere Parkmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung auf den öffentlichen Parkplätzen in der Pettenkoferstraße und der Erzbergerstraße.

Stromtankstelle
An unserer Kanzlei befindet sich eine Stromtankstelle, die von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden kann.

ÖPNV

Die nächstgelegene Straßenbahn- und Bushaltestelle ist Ludwigshafen, Heinrich-Ries-Halle. Von dort erreichen Sie uns in wenigen Minuten zu Fuß. (50m / 2min Fußweg)

An dieser Haltestelle verkehren die Straßenbahnlinien 7, 10 + Bus 90 (Heinrich-Ries-Halle)

Die nächstgelegene Bushaltestelle direkt in der Pettenkoferstraße wird von der Buslinie 71 (Bushaltestelle Pettenkoferstraße / Linie 71) bedient.

 

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