Pfalz Cup 2022 am 7. März für die besten Regional-Teams

Aus der Pfalz kommt nicht nur sehr guter Wein, sondern auch innovative Geschäftsideen. Im Jahr 2022 richtet die Industrie- und Handelskammer Pfalz ein Event für die besten regionalen Teams aus. Beim Regio-Cup Pfalz am 7. März treten die TOP Pfälzer Teams aus der JUGEND GRÜNDET Businessplan-Phase an - pandemiebedingt natürlich online.

Schon im vergangenen Jahr hätte es soweit sein sollen, doch Corona funkte dazwischen. Dieses Jahr wird er Realität: Beim Pfalz Cup werden am 7. März 2022 die erfolgreichsten Pfälzer Teams der JUGEND GRÜNDET Businessplan-Phase online in den Ring steigen. Jedes Tam hat etwa drei Minuten Zeit, um in einem Kurzpitch seine Geschäftsidee zu präsentieren. Initiator Dr. Marius Melzer, Gründungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Pirmasens, freut sich ganz besonders auf die spannenden Geschäftsideen, die sich die Teams aus Schüler:innen und Auszubildenden bei JUGEND GRÜNDET ausgedacht und in einem Businessplan ausgearbeitet haben.

Der Regio-Cup Pfalz wird pandemiebedingt online stattfinden ( Einwahllink ). Die Veranstaltung beginnt um 15:00 Uhr. Im Anschluss an die Pitches der Teams wird Herr Krämer von der Vorax-IT gegen 16:45 Uhr einen Vortrag über seine Erfahrungen beim Aufbau seines Unternehmens halten. Nach der Jurysitzung und dem individuellen Feedback für die Kandidaten wird gegen 18:10 Uhr die Siegerehrung stattfinden.

Ende September waren erst die besten Pfälzer Teilnehmer aus dem JUGEND GRÜNDET Wettbewerbsjahr 2020/21 geehrt worden. Da pandemiebedingt im Frühjahr 2021 kein Präsenzevent möglich gewesen war, wurden sie mit Urkunden geehrt. Die fröhlichen vier Gewinner:innen waren Leah Becker, Ronja Dietrich, Liam Hocke und Stephanie Masser  von der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft in Rodalben. Ihre Idee: "SpaSafe" - eine Produktkombination aus Handcreme und Desinfektionsmittel, abgefüllt in einem Fläschchen mit zwei getrennten Kammern. Wie die meisten Teilnehmenden hatten sie gut ein Schulhalbjahr jede Woche an ihrem Businessplan gefeilt, unterstützt wurden sie dabei von Oberstudienrat Christoph Nauerz.

Für Dr. Marius Melzer für die Pfalz, ist der Pfalz Cup ein echtes Herzensthema: "Die Vermittlung von Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge kommt in Schulen oft zu kurz – dieser Wettbewerb vermittelt wichtige Kenntnisse auf spielerische Weise. Die Begeisterung, mit der das Team SpaSafe weiter an seinem Produkt arbeitet, ist einfach ansteckend."

https://www.jugend-gruendet.de/

2. WEBINAR ZUR IMPFPFLICHT - VON PROFIS FÜR PROFIS

"EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT UND IHRE UMSETZUNG"

Pflegefachpersonen, die unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten tätig sind, müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann infolgedessen die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem 16. März 2022 ist somit ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr durchsetzbar und die daraus möglicherweise entstehenden Auswirkungen können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende jedoch mit sich bringen wird und wie es in den Einrichtungen umzusetzen ist, erläutern Jan P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt). Die Moderation übernimmt Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am:

  • Mittwoch, den 16.02.2022 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Unter folgendem Link können Sie sich am 16. Februar 2022 in das Webinar einwählen: https://us02web.zoom.us/j/82462183078

Viele weitere Antworten auf wichtige Fragen in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht finden Sie außerdem unter www.zusammengegencorona.de

Das vergangene Webinar vom 19.01.2022 können Sie sich hier ansehen:

Gäste zeigen sich angetan von den neuen Räumlichkeiten im Freischwimmer in der Pettenkoferstraße („Altes Hallenbad Nord“)

Nachdem man sich am neuen Standort mittlerweile eingelebt hat und alles so eingerichtet ist, wie es für Mandanten und das Team der VSZ Rechtsanwälte optimal ist, war die Vorfreude auf die Einweihungsfeier groß. Die Herausforderung, die Veranstaltung pandemiekonform durchzuführen wurde angenommen und so gab es ein ausgeklügeltes Hygienekonzept. Aufgrund der großzügigen Örtlichkeit konnten die zahlreichen Besucher unbeschwert gemeinsam den Abend verbringen. Ein Grußwort des kaufmännischen Vorstands der TWL, Dieter Feid, durfte dabei ebenso wenig fehlen wie ein launiger Vortrag von Kooperationspartner Thorsten Müller. Der Geschäftsführer der Freischwimmer GmbH, Josua Knol, bot Führungen durch den Gesamtkomplex der Freischwimmers an, was auf großes Interesse stieß.

Der Dank der beiden Partner der VSZ Rechtsanwälte, RA Jan P. Schabbeck und RA Karsten Mühlsteph, galt darüber hinaus dem gesamten Team VSZ. Von den drei Auszubildenden über das Team des studentisch besetzten Empfangs und die Referendare, die im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung in der Pettenkoferstr. mitarbeiten, bis hin zu allen Angestellten im Vorzimmer und den Anwältinnen und Anwälten. Dank Mayer`s Brauwerk, Getränke Bruch und der Metzgerei Wieland waren Speis & Trank gesichert. Für darüber hinausgehende Inspiration sorgte der kulturelle Teil. Sowohl die Kunst, die an den Wänden der Kanzlei zu bewundern ist – die ausstellende Fotografin war anwesend und gab bereitwillig Auskunft – als auch die Klänge der regional bekannten Saxofonistin Cordula Hamacher, die mit Band angereist war, erfreuten die Gäste.

Neben dem Biergarten, den die VSZ Rechtsanwälte im Innenhof haben, war es vor allem das ehemalige Tauchbecken mit seinen denkmalgeschützten Mosaiken, das die Blicke der Gäste auf sich zog. Auf Panzerglasplatten stehend – unter sich die original Tauchbecken, in denen Michail Gorbatschow mit seinem Pfälzer Gastgeber Helmut Kohl saß – bewundert man die beeindruckenden Mosaiken. Zu den Geschäftszeiten der Kanzlei wird hier an mobilen Arbeitsplätzen gearbeitet.

Wir sind sehr froh, dass wir hier gelandet sind und sind gekommen, um zu bleiben.
— Jan P. Schabbeck

„Wir sind sehr froh, dass wir hier gelandet sind und sind gekommen, um zu bleiben“ bringt Jan P. Schabbeck sein klares Bekenntnis zu Ludwigshafen und Rheinland-Pfalz auf den Punkt. „Zu unserem Konzept gehört es auch, kulturelle und karitative Veranstaltungen zu fördern, weshalb wir in der Einladung gebeten hatten, auf Geschenke zu verzichten. Die Spenden, die nach wie vor bei uns eingehen, werden wir auf die beiden Clubs, deren Vorständen wir angehören, aufteilen: den Lions Club Tor zur Pfalz sowie den Round Table 31 Ludwigshafen“ ergänzt Karsten Mühlsteph. „In der Umgebung, mit dem Team und dem Vermieter werden wir künftig noch lieber und leidenschaftlicher Ihre Interessen vertreten“ wollte Schabbeck es sich beim Abschied nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, dass man gerne gemeinsam mit dem Team und Freunden und Mandanten der Kanzlei schöne Veranstaltungen genießt, aber 98% der Zeit eben doch vor allem eines tut: die Interessen der Mandantinnen und Mandanten hervorragend vertreten. Damit die auch immer wieder gerne in die neuen Räumlichkeiten kommen und sich bestens vertreten wissen.

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AuthorKarsten Mühlsteph

Laufveranstaltungen sind derzeit noch rar gesät. Die Anforderungen an die Laufveranstalter sind verständlicherweise hoch, dennoch wagt es der Ludwigshafener Lauf-Club und lädt traditionell am letzten Freitag im August – in diesem Jahr am 27.8. - zum fünften Ludwigshafener Insellauf in den Stadtpark auf die Parkinsel.

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VSZ ist mit großem Lauf-Team am Start

 

Viele Sponsoren halten der Traditionsveranstaltung, die heuer fünf Jahr alt wird und damit ein kleines Jubiläum feiert, von Beginn an die Treue. So wie beispielsweise die BKK Pfalz, die gemeinsam mit VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner Hauptsponsoren der Veranstaltung sind. „Ohne ihr Engagement wäre eine solche Veranstaltung überhaupt nicht realisierbar“, dankt Saskia Helfenfinger-Jeck, Ressortleiterin Sport beim Ludwigshafener Lauf-Club den beiden Unterstützern. Besonders auch in diesem Jahr gilt ihr Dank der Stadtverwaltung Ludwigshafen mit den unterschiedlichen Bereichen sowie dem TFC Ludwigshafen für die Zusammenarbeit. „Wir sind gespannt auf das neue, pandemiebedingte Konzept. In diesem Jahr starten die vier LäuferInnen als Team und nicht als Staffel. Das steigert ja nochmal das Zusammengehörigkeitsgefühl auf der Strecke“, erklärt Jens Hottel, Referent Unternehmenskommunikation der BKK Pfalz.
„Teil unseres klaren Bekenntnisses zur Pfalz und ganz konkret zur Stadt Ludwigshafen ist es, uns lokal einzubringen, wenn es darum geht, Kultur, Sport und Vereine zu fördern.“ erklärt der namensgebende Partner der VSZ Rechtsanwälte, Jan Schabbeck, seine Überzeugung. „Der Standort im Freischwimmer im Alten Hallenbad Nord am Ebertpark ist für uns auch Ausdruck dessen, dass wir der Stadt unbedingt die Treue halten wollten, als wir uns im vergangenen Jahr nach größeren Räumlichkeiten umgeschaut haben“ betont auch der zweite Partner, der Fachanwalt für Verkehrsrecht Karsten Mühlsteph, die Leidenschaft der beiden Partner für Ludwigshafen. Das Team VSZ freut sich sehr auf die wunderbare Veranstaltung – diejenigen, die mitlaufen ebenso wie alle anderen, die zur Unterstützung selbstverständlich auch dabei sein werden.

Nach der virtuellen Ludwigshafener Insellauf Springtime-Edition, dem Spendenlauf im Südweststadion, den Big Family Games ist der 5. Ludwigshafener Insellauf die bereits vierte Veranstaltung, die der Ludwigshafener Lauf-Club 2021 realisiert.
Coronabedingt warten beim Ludwigshafener Insellauf einige Neuerungen auf die Vierer-Teams. Die Veranstaltung ist in diesem Jahr ein Team-Run, getreu dem Motto „4 Kilometer. 4 Läufer. 1 Team“. Die vier Läufer starten nicht wie bisher als Staffel, sondern stehen gemeinsam an der Startlinie. Entweder läuft das Quartett die vier Kilometer (zwei Runden à zwei Kilometer) durch den idyllischen Stadtpark auf der Parkinsel dann auch zusammen bis ins Ziel oder jeder läuft sein ganz individuelles Tempo. Die Addition aller vier Zeiten ergibt das Resultat. Alle 20 Sekunden geht ein weiteres Team auf die Strecke. Pro Minute starten somit nur 12 Sportler. Aufgeteilt wird das Läuferfeld zusätzlich nochmals in zwei Blöcke. Der Startschuss für den ersten Block fällt um 17.30 Uhr, der für den zweiten um 18 Uhr. Damit ist gewährleistet, dass coronakonform gelaufen wird und ausreichend Abstand zwischen den Vierer-Teams ist.

Da das Hafenfest in diesem Jahr aufgrund der Pandemie erneut abgesagt werden musste, wird das Start-Ziel-Areal in den Norden – auf Höhe des TFC Ludwigshafen – verlegt. „Wir haben ein ausgeklügeltes System entwickelt, um das Risiko für alle, ob Läufer oder Helfer, auf ein Minimum zu reduzieren“, betont Helfenfinger-Jeck. Dank der Unterstützung durch die Sponsoren – allen voran die BKK Pfalz und VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner – konnte die Startgebühr moderat gehalten werden. Für 7 Euro pro Läufer bzw. 28 Euro pro Team wartet ein umfangsreiches Paket auf die Sportler: Startnummer mit individuellem Transponder für Brutto-/Nettozeit, Insellauf-Magazin, Postversand der Startunterlagen, Urkunde und Ergebnisliste online auf www.br-timing.de, Zielverpflegung, Finishertasche, u.a. mit den berühmten Birkel-Nudeln, Hygienemaßnahmen und Einsteiger-Trainingsplan auf www.ludwigshafener-lc.de.
Die regionalen Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie gelitten haben, liegen dem Ludwigshafener Lauf-Club besonders am Herzen. So wird sich die teilnehmerstärkste Gruppe in diesem Jahr auf einen hervorragenden Grauburgunder aus dem südpfälzischen Impflingen freuen dürfen. Neben Sachpreisen wird eine spezielle Insellauf-Pizza, die eine Pizzeria aus Ludwigshafen-Süd kreiert, unter den Top-Drei ausgelobt.

Selbstverständlich wird auch der 5. Ludwigshafener Insellauf an die jeweils geltende Coronaverordnung angepasst.
Der Dank gilt allen Sponsoren: BKK Pfalz, VSZ Rechtsanwälte, GLOBUS Ludwigshafen-Oggersheim, Sparda Bank Südwest eG, Fotoinitiative Mannheim, Kossmann Laufdesign, Christoph Heller Maler- und Gipserbetrieb, Birkel und 3Glocken, Autohaus Ivancan, Sportbund Pfalz, Prowin, VR Bank Rhein-Neckar, Yasmin Holz Körperwerkstatt, Elektro Nist, Sebamed, Marathon Shop Wiesloch, BioRacer, Restaurant DaMario.

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AuthorHolger Lehmann
CategoriesVeranstaltungen
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Wer denkt, dass Seminare dröge sind und man stattdessen lieber nur das Buch gelesen hätte, der sollte sich eines Besseren belehren lassen indem er ein Seminar bei Thorsten Müller und Jan P. Schabbeck besucht. Doch damit nicht genug. Neben der Auswahl der Dozenten gibt es einen weiteren Kniff, um sich schwierige Materie nahebringen zu lassen: die Auswahl des Seminarortes. Die Werre ist die grüne Lunge der Stadt Ludwigshafen gegenüber der BASF. Gelegentlich als eine der schönsten Kleingartenanlagen Deutschlands bezeichnet. Und als wäre das noch nicht genug schließt der ohnehin sehr günstige Preis auch noch Pfälzer Spezialitäten ein, die Körper und Geist erfreuen und die Aufmerksamkeit erhöhen.

Datum: Mittwoch, 28.11.2018
Uhrzeit: 9:30 Uhr – 16:30 Uhr
Ort: Kleingartenverein Friesenheim Werre e.V.,
Brunkstr. 131, 67063 Ludwigshafen. (Gegenüber BASF)

Bei Anreise mit dem PKW: ausreichend Parkplätze
vorhanden, Anreise mit dem ÖPNV: Straßenbahn Linie 7 (Richtung Oppau) Haltestelle „Ammoniakstrasse“

Kosten inclusive Kaffee, alkoholfreier Pausengetränke und Mittagessen:

120 Euro incl. MwSt pro Person

160 Euro incl. MwSt pro Person mit Buch im Wert von 59,99 Euro & persönlicher Widmung

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Für die Teilnahme erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte für die

Alle Informationen zum Seminar finden Sie hier im Flyer:

Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck stellen ihr neues „Praxishandbuch Pflegerecht“ vor

Das erst kürzlich erschienene „Praxishandbuch Pflegerecht“ wurde am 28. September im Wildpark in Ludwigshafen vorgestellt. Rund 70 geladene Gäste – darunter auch Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz – wurden hier von den Autoren Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck mit Sekt, Pfälzer Häppchen und dem ein oder anderen erlesenen Wein aus der Pfalz vom Weingut Reuther aus Weisenheim am Sand empfangen.

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Das rund 400 Seiten starke „Praxishandbuch Pflegerecht“ der Autoren Dipl.-Pflegewirt Thorsten Müller und Jan P. Schabbeck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht (VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner mbB), beantwortet alle rechtlichen Fragen, die Pflegefachpersonen und Führungskräfte in der Pflege in ihrem Arbeitsalltag bewegen: Was dürfen Arbeitgeber und was nicht? Was dürfen Arbeitnehmer und was nicht? Welche Handlungen und Tatbestände in der Pflege haben strafrechtliche Relevanz? Worauf muss ich als Pflegefachperson achten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen? Wogegen sollte man versichert sein und was gegen Schichten tun, die nicht dem Dienstplan entsprechen?

Auf all diese Fragen – die alle Pflegekräfte umtreiben – aus dem Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Strafrecht, Delegationsrecht, Betäubungsrecht, zu Abrechnungsbetrug, Kostenträgern und Pflegekammern und vielem mehr werden in diesem neuen Standardwerk ganz praxisorientiert und verständlich Antworten gegeben.

Erhältlich ist das beim Verlag „medhochzwei – Medien für das Gesundheitswesen“ erschienene Buch unter https://www.medhochzwei-verlag.de/Shop/ProduktDetail/praxishandbuch-pflegerecht-buch-978-3-86216-461-5.

VSZ Rechtsanwälte sponsern 2. LUDWIGSHAFENER INSELLAUF

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Ludwigshafen-Parkinsel. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr ist es dem Ludwigshafener Laufclub e.V. erfreulicherweise auch dieses Jahr wieder gelungen, den Insellauf zu durchzuführen. „Es ist beachtlich, was Menschen ehrenamtlich in ihrer Freizeit auf die Beine stellen, wenn sie wirklich begeistert von etwas sind“, so Rechtsanwalt Karsten Mühlsteph, der sich als einer der Sponsoren vor Ort ein Bild machte und die Glückwünsche der VSZ Rechtsanwälte an die Veranstalter überbrachte zur äußerst gelungenen zweiten Auflage. Für den Ludwigshafener Lauf-Club nahm Silke Helfenfinger-Jeck die Glückwünsche gerne entgegen.

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Nachdem der Kanzleigründer der VSZ Rechtsanwälte und heutige Sportdezernent und Bürgermeister der Stadt Ludwigshafen, Wolfgang van Vliet, den Startschuss gegeben hatte, begaben sich die insgesamt 480 Staffelläufer für 120 Teams auf die 4118,19 Meter lange Strecke. Diese führte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die gesamte Insel bis zur Inselbastei und zur Übergabe des Staffelholzes immer wieder an der Pegeluhr vorbei. Ein Bild von der beeindruckenden Resonanz kann man sich hier machen: Facebook

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Mühlsteph, seines Zeichens Fachanwalt für Verkehrsrecht, war froh, dass keine Schwierigkeiten wegen Drängelei oder Geschwindigkeitsübertretung zu verzeichnen waren und sagte zu, im kommenden Jahr gerne wieder dabei zu sein. Dann vielleicht auch mit einem Lauf-Team. „Die Begeisterung im Kanzlei-Team ist momentan noch überschaubar, aber ich bin optimistisch“, so der VSZ-Anwalt schmunzelnd.


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AuthorKarsten Mühlsteph
CategoriesVeranstaltungen

Bamberger Seminar für Orthopädie und Unfallchirurgie

Den Abschluss des Seminars für Orthopädie und Unfallchirurgie machten Rechtsanwalt Jan Schabbeck und Diplom-Pflegewirt Thorsten Müller mit dem aktuell viel diskutierten Thema „Ärztliche Kooperationen – Worauf sollten Ärzte achten?“. Schabbeck, Fachanwalt für Medizinrecht, gab einen Überblick, was der neue § 299 StGB für Ärzte bedeutet. Im Unterschied zu vielen seiner Fachkollegen sagt er: „So viel ändert sich nicht.“ Denn die ärztliche Berufsordnung habe bisher schon unerlaubte Zuweisungen und Zuwendungen untersagt. Verstöße konnten und können nach wie vor Regressforderungen, berufsrechtliche Konsequenzen sowie den Ausschluss von der Versorgung gesetzlich Versicherter nach sich ziehen. Das Strafrecht mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren kommt jetzt zusätzlich ins Spiel. Es greift erst dann, wenn eine Unrechtsvereinbarung in dem Sinne vorliegt, dass ein Vorteil für eine zukünftige Bevorzugung im Wettbewerb gewährt wird. Welche Kooperationen nun noch erlaubt sind und was verboten ist, beantwortete Pflegewirt Thorsten Müller: Einerseits seien Kooperationen vom Gesetzgeber sogar gewünscht – so sind etwa Krankenhäuser ab 2017 verpflichtet Versorgungsnetzwerke aufzubauen. Andererseits besteht das Zuweisungsverbot fort, wonach Ärzte keine Empfehlungen aussprechen dürfen – auch nicht in Form von Werbung im Wartezimmer oder Therapeutenlisten. Ausnahme: Der Patient fragt von sich aus danach oder benötigt einen besonders qualifizierten Leistungserbringer.


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Am 23.9.2016 ist Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck in der Sitzung des Wahlausschusses zum stellvertretenden Wahlleiter bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Landes PsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz berufen worden.

Die Landes PsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz wurde 2002 gegründet und ist die berufsständische Vertretung von ca. 1.700 Psychologischen Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, die in Rheinland-Pfalz arbeiten.

Die Vertreterversammlung besteht aus 25 Mitgliedern. Darunter müssen mindestens drei aus der Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen sein. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Kammermitgliedern in freier, gleicher, geheimer, unmittelbarer und schriftlicher Wahl gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung:

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der LPK und befasst sich mit allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und entscheidet darüber.

Gemeinsam mit Herrn Dipl. Pflegewirt Müller stellt Rechtsanwalt Schabbeck am 22.09.2016 anlässlich des 40. Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Lymphologie e. V. die Änderungen im Strafgesetzbuch aufgrund des Antikorruptionsgesetzes vor. 
Die Referenten wiesen darauf hin, dass ihrer Ansicht nach durch das Gesetz sich Wesentliches nicht ändern würde. Dies läge darin begründet, dass er der § 299 a und b StGB mit je weiteren Änderungen dazu führen sollten, dass der Wettbewerb gesondert geschützt würde. Die entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Berufsordnung Ärzte, sei aber unverändert geblieben. Es ändere sich zu diesem Bereich nichts. Auch die Strafbarkeit sei für die allermeisten Wettbewerbseingriffe unverändert, da hier sich die Rechtsprechung in der Vergangenheit bereits mit der Betrugsstrafbarkeit und der Untreue geholfen habe.


Auf der Fortbildungsveranstaltung für Opferanwälte des Weißen Rings in Göttingen [www.weisser-ring.de/node/9038] wird Rechtsanwalt Schabbeck zum Thema „Finanzierung der Psychotherapie“ referieren.

Gegenstand des Referats wird einerseits der Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sein und die Frage der Beschaffung von Psychotherapie für Opfer. Daneben wird Rechtsanwalt Schabbeck aufzeigen, welche Möglichkeiten bei nicht versicherten Patienten bestehen, Kostenträger zu finden.


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Rechtsanwalt Schmidt wird am 18.10.2016 auf Einladung des ISuF Heidelberg zum Thema Ehegatten- und Trennungsunterhalt sprechen. Dabei werden die wesentlichen Grundlagen der Berechnung des Unterhaltes vorgestellt und auf die Fragen eingegangen, welche Aspekte Einfluss auf die Berechnung der Ansprüche haben.


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AuthorJan Schabbeck