2. WEBINAR ZUR IMPFPFLICHT - VON PROFIS FÜR PROFIS

"EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT UND IHRE UMSETZUNG"

Pflegefachpersonen, die unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten tätig sind, müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann infolgedessen die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem 16. März 2022 ist somit ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr durchsetzbar und die daraus möglicherweise entstehenden Auswirkungen können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende jedoch mit sich bringen wird und wie es in den Einrichtungen umzusetzen ist, erläutern Jan P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt). Die Moderation übernimmt Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, am:

  • Mittwoch, den 16.02.2022 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Unter folgendem Link können Sie sich am 16. Februar 2022 in das Webinar einwählen: https://us02web.zoom.us/j/82462183078

Viele weitere Antworten auf wichtige Fragen in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht finden Sie außerdem unter www.zusammengegencorona.de

Das vergangene Webinar vom 19.01.2022 können Sie sich hier ansehen:

Gäste zeigen sich angetan von den neuen Räumlichkeiten im Freischwimmer in der Pettenkoferstraße („Altes Hallenbad Nord“)

Nachdem man sich am neuen Standort mittlerweile eingelebt hat und alles so eingerichtet ist, wie es für Mandanten und das Team der VSZ Rechtsanwälte optimal ist, war die Vorfreude auf die Einweihungsfeier groß. Die Herausforderung, die Veranstaltung pandemiekonform durchzuführen wurde angenommen und so gab es ein ausgeklügeltes Hygienekonzept. Aufgrund der großzügigen Örtlichkeit konnten die zahlreichen Besucher unbeschwert gemeinsam den Abend verbringen. Ein Grußwort des kaufmännischen Vorstands der TWL, Dieter Feid, durfte dabei ebenso wenig fehlen wie ein launiger Vortrag von Kooperationspartner Thorsten Müller. Der Geschäftsführer der Freischwimmer GmbH, Josua Knol, bot Führungen durch den Gesamtkomplex der Freischwimmers an, was auf großes Interesse stieß.

Der Dank der beiden Partner der VSZ Rechtsanwälte, RA Jan P. Schabbeck und RA Karsten Mühlsteph, galt darüber hinaus dem gesamten Team VSZ. Von den drei Auszubildenden über das Team des studentisch besetzten Empfangs und die Referendare, die im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung in der Pettenkoferstr. mitarbeiten, bis hin zu allen Angestellten im Vorzimmer und den Anwältinnen und Anwälten. Dank Mayer`s Brauwerk, Getränke Bruch und der Metzgerei Wieland waren Speis & Trank gesichert. Für darüber hinausgehende Inspiration sorgte der kulturelle Teil. Sowohl die Kunst, die an den Wänden der Kanzlei zu bewundern ist – die ausstellende Fotografin war anwesend und gab bereitwillig Auskunft – als auch die Klänge der regional bekannten Saxofonistin Cordula Hamacher, die mit Band angereist war, erfreuten die Gäste.

Neben dem Biergarten, den die VSZ Rechtsanwälte im Innenhof haben, war es vor allem das ehemalige Tauchbecken mit seinen denkmalgeschützten Mosaiken, das die Blicke der Gäste auf sich zog. Auf Panzerglasplatten stehend – unter sich die original Tauchbecken, in denen Michail Gorbatschow mit seinem Pfälzer Gastgeber Helmut Kohl saß – bewundert man die beeindruckenden Mosaiken. Zu den Geschäftszeiten der Kanzlei wird hier an mobilen Arbeitsplätzen gearbeitet.

Wir sind sehr froh, dass wir hier gelandet sind und sind gekommen, um zu bleiben.
— Jan P. Schabbeck

„Wir sind sehr froh, dass wir hier gelandet sind und sind gekommen, um zu bleiben“ bringt Jan P. Schabbeck sein klares Bekenntnis zu Ludwigshafen und Rheinland-Pfalz auf den Punkt. „Zu unserem Konzept gehört es auch, kulturelle und karitative Veranstaltungen zu fördern, weshalb wir in der Einladung gebeten hatten, auf Geschenke zu verzichten. Die Spenden, die nach wie vor bei uns eingehen, werden wir auf die beiden Clubs, deren Vorständen wir angehören, aufteilen: den Lions Club Tor zur Pfalz sowie den Round Table 31 Ludwigshafen“ ergänzt Karsten Mühlsteph. „In der Umgebung, mit dem Team und dem Vermieter werden wir künftig noch lieber und leidenschaftlicher Ihre Interessen vertreten“ wollte Schabbeck es sich beim Abschied nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, dass man gerne gemeinsam mit dem Team und Freunden und Mandanten der Kanzlei schöne Veranstaltungen genießt, aber 98% der Zeit eben doch vor allem eines tut: die Interessen der Mandantinnen und Mandanten hervorragend vertreten. Damit die auch immer wieder gerne in die neuen Räumlichkeiten kommen und sich bestens vertreten wissen.

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AuthorKarsten Mühlsteph

Heute in der Rheinpfalz. »Pflegefachkräfte werden mit Angst großgezogen«, sagt Pflegewirt Thorsten Müller. Er hat gemeinsam mit Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck der VSZ Rechtsanwälte ein Fachbuch geschrieben.

Hier gehts zum Artikel: https://www.rheinpfalz.de/lokal/ludwigshafen_artikel,-was-erlaubt-ist-rechtliche-fallstricke-in-der-pflege-_arid,5278630.html?reduced=true

Hier gehts zum Buch: https://www.medhochzwei-verlag.de/Shop/ProduktDetail/praxishandbuch-pflegerecht-buch-978-3-86216-461-5

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AuthorHolger Lehmann

Laufveranstaltungen sind derzeit noch rar gesät. Die Anforderungen an die Laufveranstalter sind verständlicherweise hoch, dennoch wagt es der Ludwigshafener Lauf-Club und lädt traditionell am letzten Freitag im August – in diesem Jahr am 27.8. - zum fünften Ludwigshafener Insellauf in den Stadtpark auf die Parkinsel.

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VSZ ist mit großem Lauf-Team am Start

 

Viele Sponsoren halten der Traditionsveranstaltung, die heuer fünf Jahr alt wird und damit ein kleines Jubiläum feiert, von Beginn an die Treue. So wie beispielsweise die BKK Pfalz, die gemeinsam mit VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner Hauptsponsoren der Veranstaltung sind. „Ohne ihr Engagement wäre eine solche Veranstaltung überhaupt nicht realisierbar“, dankt Saskia Helfenfinger-Jeck, Ressortleiterin Sport beim Ludwigshafener Lauf-Club den beiden Unterstützern. Besonders auch in diesem Jahr gilt ihr Dank der Stadtverwaltung Ludwigshafen mit den unterschiedlichen Bereichen sowie dem TFC Ludwigshafen für die Zusammenarbeit. „Wir sind gespannt auf das neue, pandemiebedingte Konzept. In diesem Jahr starten die vier LäuferInnen als Team und nicht als Staffel. Das steigert ja nochmal das Zusammengehörigkeitsgefühl auf der Strecke“, erklärt Jens Hottel, Referent Unternehmenskommunikation der BKK Pfalz.
„Teil unseres klaren Bekenntnisses zur Pfalz und ganz konkret zur Stadt Ludwigshafen ist es, uns lokal einzubringen, wenn es darum geht, Kultur, Sport und Vereine zu fördern.“ erklärt der namensgebende Partner der VSZ Rechtsanwälte, Jan Schabbeck, seine Überzeugung. „Der Standort im Freischwimmer im Alten Hallenbad Nord am Ebertpark ist für uns auch Ausdruck dessen, dass wir der Stadt unbedingt die Treue halten wollten, als wir uns im vergangenen Jahr nach größeren Räumlichkeiten umgeschaut haben“ betont auch der zweite Partner, der Fachanwalt für Verkehrsrecht Karsten Mühlsteph, die Leidenschaft der beiden Partner für Ludwigshafen. Das Team VSZ freut sich sehr auf die wunderbare Veranstaltung – diejenigen, die mitlaufen ebenso wie alle anderen, die zur Unterstützung selbstverständlich auch dabei sein werden.

Nach der virtuellen Ludwigshafener Insellauf Springtime-Edition, dem Spendenlauf im Südweststadion, den Big Family Games ist der 5. Ludwigshafener Insellauf die bereits vierte Veranstaltung, die der Ludwigshafener Lauf-Club 2021 realisiert.
Coronabedingt warten beim Ludwigshafener Insellauf einige Neuerungen auf die Vierer-Teams. Die Veranstaltung ist in diesem Jahr ein Team-Run, getreu dem Motto „4 Kilometer. 4 Läufer. 1 Team“. Die vier Läufer starten nicht wie bisher als Staffel, sondern stehen gemeinsam an der Startlinie. Entweder läuft das Quartett die vier Kilometer (zwei Runden à zwei Kilometer) durch den idyllischen Stadtpark auf der Parkinsel dann auch zusammen bis ins Ziel oder jeder läuft sein ganz individuelles Tempo. Die Addition aller vier Zeiten ergibt das Resultat. Alle 20 Sekunden geht ein weiteres Team auf die Strecke. Pro Minute starten somit nur 12 Sportler. Aufgeteilt wird das Läuferfeld zusätzlich nochmals in zwei Blöcke. Der Startschuss für den ersten Block fällt um 17.30 Uhr, der für den zweiten um 18 Uhr. Damit ist gewährleistet, dass coronakonform gelaufen wird und ausreichend Abstand zwischen den Vierer-Teams ist.

Da das Hafenfest in diesem Jahr aufgrund der Pandemie erneut abgesagt werden musste, wird das Start-Ziel-Areal in den Norden – auf Höhe des TFC Ludwigshafen – verlegt. „Wir haben ein ausgeklügeltes System entwickelt, um das Risiko für alle, ob Läufer oder Helfer, auf ein Minimum zu reduzieren“, betont Helfenfinger-Jeck. Dank der Unterstützung durch die Sponsoren – allen voran die BKK Pfalz und VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner – konnte die Startgebühr moderat gehalten werden. Für 7 Euro pro Läufer bzw. 28 Euro pro Team wartet ein umfangsreiches Paket auf die Sportler: Startnummer mit individuellem Transponder für Brutto-/Nettozeit, Insellauf-Magazin, Postversand der Startunterlagen, Urkunde und Ergebnisliste online auf www.br-timing.de, Zielverpflegung, Finishertasche, u.a. mit den berühmten Birkel-Nudeln, Hygienemaßnahmen und Einsteiger-Trainingsplan auf www.ludwigshafener-lc.de.
Die regionalen Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie gelitten haben, liegen dem Ludwigshafener Lauf-Club besonders am Herzen. So wird sich die teilnehmerstärkste Gruppe in diesem Jahr auf einen hervorragenden Grauburgunder aus dem südpfälzischen Impflingen freuen dürfen. Neben Sachpreisen wird eine spezielle Insellauf-Pizza, die eine Pizzeria aus Ludwigshafen-Süd kreiert, unter den Top-Drei ausgelobt.

Selbstverständlich wird auch der 5. Ludwigshafener Insellauf an die jeweils geltende Coronaverordnung angepasst.
Der Dank gilt allen Sponsoren: BKK Pfalz, VSZ Rechtsanwälte, GLOBUS Ludwigshafen-Oggersheim, Sparda Bank Südwest eG, Fotoinitiative Mannheim, Kossmann Laufdesign, Christoph Heller Maler- und Gipserbetrieb, Birkel und 3Glocken, Autohaus Ivancan, Sportbund Pfalz, Prowin, VR Bank Rhein-Neckar, Yasmin Holz Körperwerkstatt, Elektro Nist, Sebamed, Marathon Shop Wiesloch, BioRacer, Restaurant DaMario.

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AuthorHolger Lehmann
CategoriesVeranstaltungen

Es kann schon im Vorfeld viel Ärger vermieden werden, wenn die Anforderungen, welche an eine Schlussrechnung gestellt werden, eingehalten werden. Andernfalls kommt es nicht selten vor, dass die Gegenseite Ihnen vorhält, Ihre Schlussrechnung sei nicht prüffähig. Dies klingt zunächst nicht sonderlich dramatisch. Es ist allerdings so, dass die Gegenseite die Zahlung an Sie mangels prüffähiger Rechnung verweigern kann. Daher gilt es, bei der Rechnungserstellung stets besondere Vorsicht walten zu lassen.

Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.

Beim Abnahmeprotokoll muss stets sorgsam überprüft werden, ob alles seine Richtigkeit hat. In dem entschiedenen Fall war es so, dass ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll „im Auftrag“ bzw. mit „i.A.“ unterzeichnet hatte. Der Mitarbeiter des Auftraggebers bringt hierdurch zum Ausdruck, dass er für den Inhalt des Abnahmeprotokolls keinerlei Verantwortung übernehmen wird.

Die Abnahme erfolgt in einem solchen Fall erst durch die Bestätigung oder die Abnahmeerklärung des Auftraggebers. Auf eine Abnahmeerklärung, welche „im Auftrag“ unterschrieben wurde, können Sie sich also nicht verlassen. Es kann gut sein, dass der Auftraggeber diese im Nachgang nochmals überarbeitet oder Einwendungen gegen Abnahme erhebt.

Gerade im Bereich der Handwerker besteht regelmäßig ein Problem. Sie müssen zuerst Ihre Arbeit erbringen, bevor Sie dafür bezahlt werden. Was nun wenn der Auftraggeber einfach nicht zahlt?

Beispielsweise Sie sind der Fliesenleger und haben für Ihren Kunden das Badezimmer gefliest. Hierfür haben Sie Ihrem Kunden eine Rechnung in Höhe von 5.000,- € gestellt. Diese Rechnung bezahlt Ihr Kunde auch nach mehrfacher Aufforderung nicht.

Meistens ist es an dieser Stelle schon zu spät und Sie können hier nur noch gerichtlich dagegen vor gehen.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Architekt bei der Planung eines Warmdaches detaillierte Angaben zu den Anschlüssen machen muss

(OLG Hamm vom 03.12.2020, Az.: 24 U 14/20)

Beim Hausbau muss man sich mit allerlei Fragen rumschlagen, mit denen man im Zweifel vorher noch nie zu tun hatte. Daher wird die Planung üblicherweise in die Hände von erfahrenen Architekten gelegt.

Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten. Eine unsachgemäße Planung kann schnell dazu führen, dass der Auftraggeber auf einem Teil, der für die Beseitigung erforderlichen Kosten, sitzen bleibt.

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Der Entscheidung des OLG Hamm lag eine Klage eines Auftraggebers zugrunde. Wegen behaupteter Mängel , sowie Fehlern in der Planung verlangte er eine Erstattung eines Geldbetrages, sowie einen Vorschuss. Das Gericht hat dem Kläger grundsätzlich Recht gegeben. Allerdings wurden hier die fehlerhafte Planung seines Architekten mit berücksichtigt, so dass er in diesem Fall ¼ weniger verlangen konnte, als wenn der Architekt alles ordnungsgemäß geplant hätte.

Das klägerische Anwesen war mit einem sogenannten Warmdach ausgestattet. Ein Warmdach ist ein einschaliges, nicht belüftetes Flachdach und ist die am häufigsten verwendete Dachform hierzulande.

Nun war es so, dass der Architekt nicht detailliert genug geplant hatte welcher Werkunternehmer welche Anschlussarbeiten an den Fensterbereichen hätte vornehmen müssen. Diese sind bei einem Warmdach besonders anfällig, da bei unsachgemäßen Arbeiten leicht ein Feuchtigkeitsschaden entstehen kann.

Es reicht in einem solchen Fall gerade nicht aus, dass der Architekt darauf verweist, dass die Arbeiten durch einen erfahrenen Handwerker durchzuführen sind. Insbesondere dann nicht, wenn mehrere Unternehmer an dieser anfälligen Stelle tätig sind. Hier ist der Architekt gehalten eine Detailplanung zu erstellen, so dass klar ist welcher Unternehmer welche Arbeiten auszuführen hat. Hat der Architekt eine solche Detailplanung nicht durchgeführt, ist dies für den Auftraggeber mit Nachteilen verbunden.

In diesem Fall war das Gericht der Auffassung, dass die fehlerhafte Planung des Architekten mit 25 % ins Gewicht fällt. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Unternehmer trotz der fehlenden Detailplanung hätten erkennen müssen, dass vorliegend erhebliche Fehler durch den an dieser Stelle jeweils vorher tätigen Unternehmer verursacht wurden. Beispielsweise wurde keine Abdichtungsfolie verwendet und diese wurde auch nicht bis an den Fensterrahmen geführt und dort dauerhaft fixiert.

Es ist also nicht auszuschließen, dass in anderen Konstellationen auch mal ein höherer Anteil gerechtfertigt sein kann.

Für den Auftraggeber gilt daher: Achten Sie bei der Planung eines Warmdaches darauf, dass Ihr Architekt Ihnen eine detaillierte Planung überlässt. Andernfalls kann es sein, dass Sie einen Teil der für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten nicht von den ausführenden Unternehmern verlangen können.

Für den Architekten gilt: Planen Sie insbesondere bei Warmdächern an den sensiblen Schnittstellen äußerst sorgsam. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie einen Teil der Kosten für die Beseitigung der Mängel selbst zu tragen haben.

Sie haben Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns jetzt an.

„wie in der RheinPfalz vom 1.8.2020 zu lesen“

Die Kanzlei VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner mbB zieht ab dem 1. Januar 2021 in das untere Geschoss des linken Flügels des Hallenbads Nord. Die Freischwimmer GmbH und die Kanzlei unterzeichneten am 02.07. 2020 einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zunächst zehn Jahren.  

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Ende 2016 erwarben die Technischen Werke Ludwigshafen, TWL, einen Teil des Hallenbads Nord und begannen 2017 mit dem Umbau des unter Denkmalschutz stehenden, geschichtsträchtigen Gebäudes in der Pettenkofer Straße in Ludwigshafen-Friesenheim. Inzwischen ist das Gebäude im Besitz der Freischwimmer GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von TWL, die in dem bereits fertiggestellten Foyer und rechten Flügel des ehemaligen Hallenbads ein Seminar- und Kulturzentrum betreibt.

Für den linken Gebäudeflügel wurden Mieter gesucht „Wir sind sehr glücklich darüber, mit der Kanzlei VSZ Schabbeck und Partner einen langfristigen Mieter für das untere Geschoss gewonnen zu haben, dessen gesellschaftliches und kulturelles Engagement sich außerdem mit dem der Freischwimmer GmbH ergänzt,“ betont Dieter Feid, Kaufmännischer Vorstand von TWL. Der Mietvertrag für die rund 420 qm großen Räumlichkeiten wurde zunächst für zehn Jahre geschlossen. Die Kanzlei plant mit ihren 15 Mitarbeitern zum 1. Januar 2021 umzuziehen.

Für den namensgebenden Partner der VSZ Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Jan P. Schabbeck, ist der Umzug ganz explizit ein klares Bekenntnis zu Ludwigshafen, einer Stadt, in der die Kanzlei und er sich sehr wohl fühlen. „Wir sind zudem vom Erhalt der großartigen Architektur und vom Nutzungskonzept als Innovations- und Kulturzentrum in Kombination mit einer eingesessenen Rechtsanwaltskanzlei als Ankermieter überzeugt. Die sehr gute Anbindung durch die öffentlichen Verkehrsmittel, eine gute Parkplatzsituation sowie großzügige Räumlichkeiten bedeuten am neuen Standort aber auch für unsere Mandanten eine deutliche Verbesserung“, so Jan P. Schabbeck.

Die Möglichkeit, eigene Veranstaltungen in dem sehenswerten Ambiente durchführen zu können, hat ein Übriges dazu getan, sich für den Standort zu entscheiden. „Die Art und Weise, wie das Alte erhalten und bei gleichzeitiger topmoderner Infrastruktur in Szene gesetzt wird, macht das Objekt zu etwas, das perfekt zu uns passt“ pflichtet ihm der Verkehrsrechtler Karsten Mühlsteph, ebenfalls Partner der Kanzlei, bei.

Die Tradition der VSZ Rechtsanwälte, regelmäßig Ludwigshafener Künstler in den Kanzleiräumen auszustellen, wird man sicherlich nicht nur aufrechterhalten, sondern ausweiten. Hierbei zählt die 1990 gegründete Kanzlei auch künftig auf die Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen aus der Region.

Soziales, gesellschaftspolitisches und kulturelles Engagement sind ihr seit drei Jahrzehnten wichtig. Sie unterstützt zahlreiche Vereine, Fördervereine und kulturelle Veranstaltungen vom Insellauf bis hin zu Kunstausstellungen – ebenso wie die Ausstellung „gegen das Vergessen“, die mit Startfinanzierung der VSZ Rechtsanwälte und mit Bundespräsident Frank Walter Steinmeier als Schirmherrn weltweit auf Tour ist.

Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26.03.2020 (RS C-99/19) Stellung zugunsten der Verbraucher bezogen- mit beachtlichen Folgen.

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In der genannten Entscheidung ging es um die Frage, wie lange Verbraucherkreditverträge widerrufen werden können. So steht Verbrauchern, die einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, grundsätzlich das Recht zu, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen zu widerrufen und sich damit von Ihren vertraglichen Verpflichtungen wieder zu lösen.

Diese 14-tägige Frist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages zu laufen, jedoch erst, nachdem der Verbraucher über sein Recht zum Widerruf hinreichend informiert wurde. Insoweit macht das Gesetz genaue Vorgaben darüber, welche Informationen der Verbraucher im Einzelnen erhalten muss, damit die Frist auch tatsächlich zu laufen beginnt.

Gegenstand der aktuellen Entscheidung war nun eine besondere Form der diesbezüglichen Informationsübermittlung, die seit Jahren gehäuft von Kreditinstituten praktiziert wird. Hierbei erhält der Verbraucher keine unmittelbare Auflistung der erforderlichen Widerrufsinformationen, sondern das Kreditinstitut verweist im Rahmen des jeweiligen Vertrages lediglich auf entsprechende Rechtsvorschriften, die ihrerseits auf weitere Rechtsvorschriften Bezug nehmen. Erst diese weiteren Rechtsvorschriften enthalten dann die für den Verbraucher relevanten Informationen.

Will der Verbraucher Zugang zu den gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsinformationen haben, so bleibt ihm nichts Anderes übrig, als sich selbst mit den jeweiligen Rechtsvorschriften auseinanderzusetzen. Für nicht wenige Verbraucher dürfte dies in den vergangenen Jahren einer unfreiwilligen Reise durch einen Irrgarten gleichgekommen sein.

In der Folge entschied nun folgerichtig das oberste europäische Gericht, dass der bloße Verweis auf gesetzliche Vorschriften nicht ausreichend ist. Der Verbraucher muss vielmehr in die Lage versetzt werden, den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtungen in hinreichendem Maße selbst bestimmen und überprüfen zu können.

Dies setzt eine klare und prägnante Information des Verbrauchers über sein Recht zum Widerruf voraus. Der bloße Verweis auf eine Rechtsvorschrift wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Mit dieser Entscheidung erteilt der Europäische Gerichtshof insbesondere dem Bundesgerichtshof eine deutliche Absage, welcher die bisherige Praxis der Banken bis zuletzt als rechtmäßig angesehen hatte.

Die fehlende Wirksamkeit der bisherigen Verweise
hat umfassende Folgen für die Praxis

Widerrufsfristen für den Verbraucher beginnen erst gar nicht zu laufen. Im Ergebnis können die jeweiligen Kreditverträge damit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.

Dies dürfte besonders für Verbraucher mit Baufinanzierungsverträgen von großem Interesse sein: Immobilienbesitzer können die neuerliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun dazu nutzen, um sich vorzeitig aus einem überteuerten Kredit zu befreien. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dabei nicht fällig.

Aber auch im Rahmen von Kfz-Leasing- bzw. Finanzierungsverträgen entwickelt die neuerliche Entscheidung große Bedeutung. Widerruft der Verbraucher einen derartigen Vertrag kann er nämlich nicht nur das Fahrzeug zurückgeben, sondern erhält auch die Anzahlung sowie seine bereits gezahlten Raten zurück. Es ist zu erwarten, dass gerade Besitzer von Dieselfahrzeugen hiervon in großem Umfang Gebrauch machen werden.

Was bedeutet dies nun konkret für den einzelnen Kreditnehmer? Betroffen sind in erster Linie Verbraucherkreditverträge, die ab Juni 2010 geschlossen wurden. Insbesondere für Verbraucher mit Kreditverträgen, die in diesen Zeitraum fallen, lohnt sich daher eine Überprüfung, ob diese von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfasst sind.

Sollte dies der Fall sein, so empfiehlt es sich, in einem weiteren Schritt für die Durchsetzung des Widerrufsrechts anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da derzeit noch nicht damit zu rechnen ist, dass die Kreditinstitute die jeweiligen Widerrufserklärungen „kampflos“ akzeptieren werden. Die diesbezüglichen Erfolgsaussichten sind nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs jedoch als ausgezeichnet einzustufen.

RA Schabbeck vertritt Spitzenmediziner der Stadtklinik

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Wie die Rheinpfalz berichtete wird im Rechtsstreit zwischen der Stadt Frankenthal und einem Spitzenmediziner der Stadtklinik das Arbeitsgericht Ludwigshafen entscheiden müssen, ob die im Januar gegen den Arzt ausgesprochene fristlose Kündigung ausreichend begründet und damit wirksam ist. Der in solchen Verfahren vorgeschriebene Gütetermin brachte am Mittwoch keine Einigung zwischen den Parteien.


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AuthorJan Schabbeck

RA Schabbeck und Thorsten Müller, Dipl. Pflegewirt kommentieren in der aktuellen Ausgabe der Pflege Zeitschrift

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In Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie engagieren sich Pflegende noch stärker als sonst. Doch welche Auswirkungen hat es, wenn Pflegefachpersonen trotz Symptomen und Kontakts mit Dritten aus Risikogebieten die Arbeit aufnehmen? Lesen Sie mehr in der Pflege Ausgabe 05.2020

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Beschreibung: Die Mannheimer Jazzsaxophonistin Cordula Hamacher wirft einen fotografischen Blick auf Ludwigshafen. Sie hat sich auf die Suche nach Strukturen gemacht, die in jeder Stadt zu finden sind. Dabei hat sie Straßen, Häuser und Wasserwege, die mit ihren Linien, Mustern und Farben aus sich selbst eine gewisse Ästhetik mitbringen, eindrucksvoll in Szene gesetzt.

Cordula Hamacher studierte Jazzsaxophon in Frankfurt und Mannheim sowie Komposition in Linz. Unter eigenem Namen hat sie mehrere CDs veröffentlicht und tritt mit unterschiedlichen Formationen aus dem Jazz/Pop-Bereich in der Metropolregion Rhein Neckar auf.

Ihre zweite Leidenschaft gehört der Fotografie. Angefangen hat sie während der Schulzeit mit analogen Schwarz-Weiß-Aufnahmen, die sie im Fotolabor der Foto-AG entwickelte. Mittlerweile fotografiert sie auch digital.

Die Kamera ist ständige Begleiterin: in der Freizeit, auf Reisen, bei Auftritten als Musikerin. Bei alljährlichen Engagements im Orchester eines Weihnachtszirkus entstanden analoge Schwarz-Weiß Fotografien, die sie 2017 im Rahmen des Festivals OFF//FOTO ausstellte. Zusammen mit Fotografen*innen aus Deutschland und Russland nahm sie im Rahmen des Kulturaustausches Quattrologe 2018 an der Ausstellung „looking at the other“ in Sotschi/Russland teil. Darauf folgte zusammen mit Künstler*innen der Metropolregion Rhein-Neckar die Teilnahme an der Ausstellung ERNTEDANK im Einraumhaus Mannheim.

Ort:
VSZ Rechtsanwälte
Ludwigsstraße 73 / 67059 Ludwigshafen

Zeiten:17.04. – 31.05.
Mo - Fr 14 - 17 Uhr

Links:
ra-vsz.decordulahamacher.de

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AuthorHolger Lehmann
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Liebe Besucher,

mit der vergangenen Ausgabe etablierte sich unser Fotofestival als eine der großen Publikumsveranstaltungen an Rhein und Neckar. Mehr als 21.000 Fotofreunde folgten 2017 unserer Einladung, neue Bilder von Künstlern aus der Region zu entdecken und zu erleben.

Auch OFF//FOTO 2020 wartet wieder mit einer stilistischen und inhaltlichen Vielfalt auf, die beeindruckt. Wir finden es großartig, dass sich so viele neue Kulturräume mit Ausstellungen beteiligen. Denn ein wichtiges Anliegen ist die nachhaltige Belebung und das Bekanntmachen von Orten der Begegnung – auch über das Festival hinaus. Zudem entwickelten Fotografen etwa für das Barockschloss in Mannheim, die PX-Factory in Heidelberg und den Rathausbrunnen in Ludwigshafen ortsspezifische Arbeiten. Die künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und sozialen wie urbanen Transformationsprozessen ist ein wesentliches Charakteristikum unseres Fotofestivals.

Das Workshop-Programm in Kooperation mit der Biennale für aktuelle Fotografie spiegelt unseren Bildungsanspruch wieder, die Teilnehmer in Theorie und Praxis professionell mit unterschiedlichen Aspekten der Fotografie vertraut zu machen. Auch in diesem Jahr unterstützte der Verein OFF//FOTO junge Fotografen bei der Realisierung ihrer Projekte und vermittelte geeignete Ausstellungsorte. Wir fördern ganzjährig künstlerische Karrieren und Entwicklungen, indem wir die Vernetzung und den Austausch der hiesigen Fotoszene stärken. Sei es durch konkrete Projektberatung, unseren Veranstaltungskalender, der sämtliche Fotoveranstaltungen bündelt, oder unsere Kommunikationsarbeit. OFF//FOTO ist die zentrale Plattform für künstlerische und dokumentarische Fotografie in der Region.

Den Kulturämtern der Städte Mannheim und Heidelberg sowie dem Kulturbüro der Stadt Ludwigshafen danken wir für ihre finanzielle Unterstützung, dem Zeitungsverlag Aachen GmbH für das großzügige Sponsoring und zeitraumexit für die gute Zusammenarbeit.

Wir wünschen Ihnen ein anregendes Fotofestival!

Markus Weckesser
Vorstand OFF//FOTO 2020

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AuthorHolger Lehmann
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Zum fünften Mal haben die VSZ Rechtsanwälte Schabbeck und Partner in ihre Räumlichkeiten in der Ludwigstr. 73 eingeladen, um Kunst zu präsentieren. Der Ludwigshafener Anwalt Jan Schabbeck begrüßte die Künstlerin Cordula Hamacher, die als Saxofonistin bereits einen Namen in der Künstlerszene hat und seit einiger Zeit nun auch als Fotokünstlerin bekannt ist. In ihrer Rede ging Eleonore Hefner, Vorsitzende von Kultur-Rhein-Neckar e.V. denn auch darauf ein, dass die klaren Formen und Strukturen "typisch Hamacher" seien. Hefner bedankte sich bei den VSZ Rechtsanwälten dafür, dass sie immer wieder ein Gespür dafür hätten, die richtigen Künstler auszuwählen. "Dieses Lob kann ich kaum annehmen, denn in Wahrheit haben wir einen großen Teil davon der wunderbaren Eleonore Hefner und ihrer Beratung zu verdanken" relativierte Rechtsanwalt Schabbeck in seinem Dank an die "Festrednerin". Die Bilder sind - ebenso wie Hamachers CDs - in der Kanzlei käuflich zu erwerben, können aber zu den Bürozeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) auch jederzeit einfach gerne angeschaut werden. Nach den interessanten Ausführungen von Eleonore Hefner, dem gastgebenden RA Jan Schabbeck sowie der Künstlerin selbst, stand diese noch für Rückfragen zur Verfügung, was dazu führte, dass trotz des after-work-Charakters der Veranstaltung bis nach 21 Uhr Betrieb in den Räumlichkeiten der Kanzlei war.

Webseite der Künstlerin: http://www.cordulahamacher.de/

Als prominente Gäste waren Vertreter aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vertreten. So freute sich Wolfgang van Vliet, ehemaliger Bürgermeister der Stadt Ludwigshafen, was in Ludwigshafen an Kultur auch außerhalb der großen Bühnen geboten sei "Dank des Engagements von Menschen wie Jan Schabbeck und Karsten Mühlsteph, die mit ihrer Kanzlei eine echt Institution in der Stadt darstellen". Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, die aufgrund wichtiger dienstlicher Termine nicht anwesend sein konnte, ließ ebenso Grüße an die Gäste ausrichten wie ihr Mannheimer Kollege OB Peter Kurz, der ebenfalls verhindert war und sein Fernbleiben entschuldigen ließ.

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Nahezu das gesamte Team der VSZ Rechtsanwälte sowie etliche Freunde und befreundete Künstler Hamachers sorgten dafür, dass die Vernissage besser besucht war als die letzte und das obwohl damals kein geringerer als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Schirmherr war. Der Dank der Veranstalter galt am Ende noch Kurator Holger Lehmann, "der meiner Ansicht nach mit seinem Händchen für Bildauswahl, Produktion und Hängung dafür sorgt, dass man hier auf hohem Niveau Kunst präsentieren kann" schloss Rechtsanwalt Schabbeck den offiziellen Teil.

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AuthorHolger Lehmann
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Bislang nur als Sponsor in Erscheinung getreten, haben die VSZ Rechtsanwälte dieses Jahr zum ersten Mal mit einer eigenen Staffel am Insellauf teilgenommen. Man trat in der Mixed-Konkurrenz an. Mit Nabil al-Azki vom Empfangsteam als Startläufer verschaffte man sich eine gute Ausgangsposition, die unsere Auszubildende, Milana Tissen sowie ihre ausgelernte Kollegin, Stefanie Müller, zu verteidigen wussten. Schlussläufer Rechtsanwalt Karsten Mühlsteph machte die Platzierung des Teams dann schließlich quasi zur "Chefsache" und lief auf einem guten Mittelfeldrang unter dem Jubel weiterer Angestellter der VSZ Rechtsanwälte über die Ziellinie. Schon sind neue Laufklamotten und -schuhe angeschafft und Bewerbungen zum Mitlaufen 2020 abgegeben. Denn allen war klar "da sind wir auch im kommenden Jahr wieder dabei!".


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AuthorKarsten Mühlsteph