Nachbarschaftliche Verhältnisse bergen oft ein hohes Konfliktpotenzial.

Was kann ich meinem Nachbarn verbieten und was muss ich im Gegenzug dulden?

Bäume und Hecken

Große Bäume und Hecken sorgen nicht immer und überall für Begeisterung. Vor allem der Schattenwurf, herunterfallendes Laub und Äste können den Nachbarn stören.

Wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wurde, der Baum also zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wurde, kann das Fällen des Baumes verlangt werden, wenn der Baum Schatten oder Laub in den eigenen Garten wirft. Meistens muss man fünf Jahre nach Pflanzung des Baumes das Zurückschneiden oder Fällen des Nachbarbaumes verlangen. Sollte es um ihre eigene Hecke oder Bäume gehen, kann ihr Nachbar dies ebenfalls für diesen Zeitraum von Ihnen verlangen.

Bäume und Hecken müssen regelmäßig geschnitten werden, so dass sie standfest bleiben und die vorgeschriebene Höhe nicht überschreiten.

Zweige und Wurzeln des Nachbar Baums, die die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen, müssen nicht geduldet werden. Sollte der Nachbar trotz Aufforderung und Fristsetzung die überhängenden Äste nicht beseitigen, so dürfen die Äste auf Kosten des Nachbarn beseitigt werden.

Generell ist es bei Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn stets ratsam zunächst das Gespräch mit diesem zu suchen.

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AuthorJan Schabbeck